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OLG Brandenburg, 29.08.2007 - 4 U 29/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- OLG Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.2007 - 13 O 397/05
- OLG Brandenburg, 29.08.2007 - 4 U 29/07
- BGH, 20.01.2009 - XI ZR 451/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 219/89
Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Erhebung der Wandelungseinrede
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2007 - 4 U 29/07
Nachdem, was sowohl aus dem Vorbringen der Klägerin (Bl. 901 d. A.) als auch aus dem Vortrag der Beklagten (Bl. 930 d. A.) hervorgeht, gegen das Urteil des LG Karlsruhe die Berufung zum OLG Karlsruhe eingelegt worden ist, ist die Hemmung der Verjährung auch noch nicht beendet (vgl. BGH NJW 1990, 2680, 2681); für einen Stillstand oder eine Beendigung des Berufungsverfahrens, die zu einer Beendigung der Hemmung nach § 204 Abs. 2 BGB führen könnten, ist nichts dargetan. - OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Leistungsklage aus dem selben …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2007 - 4 U 29/07
Aber auch mit diesem Begehren ist die Klage unzulässig, und zwar ohne dass dabei es auf den Inhalt der Urkunde des Notars S. vom 18.11.1996, Urkundennummer: 4271/1996, und den Vorrang einer Leistungsklage (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 08.02.2007, 2 U 81/06) oder die Möglichkeit der Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage in dem beim LG Karlsruhe geführten Rechtsstreit der Parteien (vgl. Brandenbg. OLG [3. ZS], Urteil vom 01.08.2007, 3 U 109/06) ankommt.